Mission Klimaneutrale Stadt - Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2026
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) und der Klima- und Energiefonds haben sich das Ziel gesetzt, gemeinsam durch die Mission „Klimaneutrale Stadt" die Umsetzung der Energie- und Klimaziele in österreichischen Städten, Quartieren und Gebäuden zu ermöglichen und zu beschleunigen.
Ausschreibungsschwerpunkte und F&E Dienstleistungen
- Urbane Technologien
- Urbane Systeminnovationen
1.1. Technische, sozial-ökologische und wirtschaftliche Systemlösungen
1.2. Sondierungen für innovative Maßnahmen in (Pionier-)Städten
1.3. Lokale, städtische Quartiershubs zur klimaneutralen und klimaresilienten Quartiersentwicklung in Pionier-Großstädten - Urbane Pilotdemonstrationen
3.1. Sondierungen für Quartiers- und Gebäudedemonstrationen in (Pionier-)Städten
3.2. Quartiers- und Gebäudedemonstrationen - Mobilisierung und Vernetzung für serielles und modulares Sanieren
- F&E-Dienstleistung
5.1. Grundlagen für Identifikation & Monitoring klimabedingter Schäden und (ökonomischer) Auswirkungen im urbanen Kontext als Beitrag zur Quantifizierung der Kosten des Nichthandelns
5.2. Aktivierung von Speicher- und Flexibilitätspotenzialen in Gebäuden und Quartieren
Einreichfrist
1. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Alle Infos zur Ausschreibung auf der FFG-Website
Kostenlose Förderberatung für TIKS- und EFO-Einreichungen
Juli - September 2026
Sie planen eine Einreichung im Rahmen von „Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2026 (TIKS)" oder der Ausschreibung „Energieforschung 2026 (EFO)"?
Die Allianz WärmeZukunft (AWZ) bietet für Projekte die Möglichkeit, im Vorfeld der Einreichung ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch zu buchen. Die Beratung wird durch Green Energy Lab und AEE INTEC gemeinsam durchgeführt.
WICHTIGER HINWEIS: Die Projektentwicklungsgespräche der Allianz WärmeZukunft dienen dem fachlichen Austausch und der Unterstützung bei der Entwicklung von Projektideen. Sie stellen keine Förderberatung durch die zuständige Förderstelle dar und ersetzen insbesondere keine im Rahmen einer Ausschreibung vorgesehenen oder verpflichtenden Beratungsgespräche mit der FFG. Für Fragen zu Fördervoraussetzungen, Einreichbedingungen und formalen Kriterien sind die jeweiligen Vorgaben der Ausschreibung sowie die zuständige Förderstelle maßgeblich. Die Terminvereinbarung mit der FFG für die verpflichtenden Vorgespräche in den TIKS-Subthemen 2.3 und 3.2 hat bis 11.09.2026 zu erfolgen.